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Resolution zum "Rückkehrrecht auf Vollzeit"

Die Mitgliederversammlung des dib (deutscher ingenieurinnenbund e. V.) verabschiedete am 19.11.2017 folgende Resolution zum "Rückkehrrecht auf Vollzeit"

Im derzeit gültigen Arbeitsrecht besteht kein Anspruch auf Rückkehr zu einer Vollzeitstelle, nachdem in Teilzeit gearbeitet wurde. Dies verwehrt denjenigen, die ihre (Teil-)Zeit z. B. der Familie widmen, im Anschluss daran die ökonomisch eigenständige Teilhabe an der Gesellschaft, für die sie sich zuvor mit Lebens- und Arbeitszeit eingebracht haben.

Der deutsche ingenieurinnenbund bedauert, dass es in der vergangenen Legislaturperiode nicht zu einem verbrieften Recht für alle gekommen ist, die auf eine Vollzeitstelle zurückkehren wollen, nachdem sie z. B. für Kindererziehung oder Angehörigenpflege von einer Vollzeitstelle auf eine Teilzeitstelle gewechselt haben.

Wir fordern die Bundesregierung auf, diese Gesetzesinitiative erneut aufzugreifen und das Rückkehrrecht auf Vollzeitstelle einzuführen – und zwar zu Beginn der laufenden Wahlperiode. Aus unserer Sicht ist es möglich, in allen Betrieben ab 20 MitarbeiterInnen diese Möglichkeit organisatorisch zu bewältigen. Durch entsprechend ausgestaltete Anmeldefristen (6-12 Monate) sollte/kann den Unternehmen eine Vorbereitungszeit eingeräumt werden.

 

"Was sind Sie – Ingenieur?"

Als vor dreißig Jahren am 12. Juni 1986 eine Handvoll Studentinnen den deutschen Ingenieurinnenbund e.V. gründeten, galten Ingenieurinnen als seltsame Exoten und es war schwer für sie, einen Job zu bekommen. Und heute?

 Artikel in electronic.net

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